
Fragen und Antworten
Termine können Sie telefonisch unter: 053746030408 oder per E-Mail vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass die Telefonleitung häufig stark ausgelastet sind. E-Mails werden in aller Regel innerhalb von 24h bearbeitet. Termine für Operationen und bildgebende Verfahren in Narkose (Röntgen) können erst nach Voruntersuchung vergeben werden.
Wir arbeiten mit einer reinen Terminsprechstunden, um Wartezeiten für Ihren Liebling möglichst zu vermeiden und uns auch bestmöglich auf Ihren Besuch vorzubereiten. Sollten Sie dennoch ohne vorherige Anmeldung zu unseren Sprechzeiten ihr Tier bei uns vorstellen, beachten Sie bitte, dass es zum Teil zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Sollte Ihr Hund unverträglich mit anderen Hunden sein, geben Sie das bitte bei Terminvereinbarung an. Das Warten außerhalb der Praxisräume auf unserem Parkplatz ist möglich bis wir Sie aufrufen. Außerdem bietet sich ein Termin zu Beginn bzw zum Ende der Sprechstunde an.
Sie können Ihre Rechnung sofort nach Behandlung Bar oder per EC-Karte (PIN) begleichen.
Unter einem Notfall werden akut lebensbedrohliche Zustände verstanden. Dazu zählen starke unstillbare Blutungen, multiples Erbrechen und/oder wässriger Durchfall, Bewusstseinstörungen, Frakturen und großflächige offene Wunden. Zu den Sprechzeiten können Sie jederzeit ihr Tier vorstellen. Ein Anruf ermöglicht uns allerdings, sich auf Sie vorzubereiten. Sollten Sie in einem solchen Fall außerhalb der Sprechzeiten, tierärztlichen Rat benötigen, rufen Sie bitte unter unserer Festnetznummer (+49 5374/6030408) an. Auf dem Anrufbeantworter wird unter der Woche eine Notfallnummer angesagt. Am Wochenende und an Feiertagen wird auf den aktuellen Notdienst im Raum Gifhorn verwiesen.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns zur Voruntersuchung/Besprechung an.
Dazu bringen Sie bitte die vollständigen Unterlagen über bisherige Untersuchungen (Blutuntersuchung, Röntgenbilder, Ergebnisse zytologischer und/oder pathologischer Untersuchungen) und Behandlungen (Medikamente, Dauer der Gabe) mit oder schicken Sie diese per E-Mail an info@tierarzt-thomasmeyer.de.
Fast alle Tiermedikamente sind verschreibungspflichtig, daher muss zwingend eine tierärztliche Untersuchung vor Verschreibung durch den Tierarzt stattfinden. Eine Ausnahmeregelung betrifft Dauermedikationen, die über einen langanhaltenden Zeitraum/lebenslang gegeben werden müssen. Darunter fallen z.B. Herzmedikamente, Schilddrüsenmedikamente und die dauerhafte Gabe von Schmerzmitteln. Bei einer bestehenden Dauermedikation genügt z.T. eine jährliche Vorstellung, Voraussetzung ist, dass das Krankheitsbild keine häufigeren Kontrollen erfordert. Auch bei der Parasiten-Prophylaxe (Floh- und Zecken- Medikamente, Wurmkuren) besteht eine Ausnahmeregelung. Bei allen anderen akuten, auch wiederkehrenden Erkrankungen muss Ihr Tier in der Praxis vorstellig werden.
Leider NEIN. Nach Artikel 104 Absatz 1 der VO 2019/6 ist der Versand von nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln im Rahmen des Einzelhandels im Fernabsatz durch dafür berechtigte Einzelhändler in Deutschland erlaubt. Der Versand von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) führt in Deutschland ein Versandhandelsregister, in dem die in Deutschland ansässigen und zum Versand von nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln berechtigten Einzelhändler, die Tierarzneimittel über das Internet vertreiben dürfen, erfasst werden. Weitere Informationen zum Versandhandelsregister in Deutschland bietet das BVL auf seiner Internetseite.
Hausbesuche sind nur in Ausnahmefällen möglich zum Beispiel für Züchter, die wir schon lange betreuen und deren aktuelle Welpen geimpft werden müssen oder für die Erlösung von Hunden und Katzen langjähriger Kunden, solange es in unseren Praxisalltag integriert werden kann.